Ausnahmegenehmigung Leuchtweitenregulierung bei deutschen Fahrzeugen mit ADS

Allgemeine Fragen zum R 129
ndaustue
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CJ hat geschrieben: 10. Feb 2025, 09:38 Ich würde das sehr entspannt sehen. Wie oben schon erwähnt, sind solche Eintragungen nicht üblich, weil Serie und Gesetzeskonform, da eine manuelle LWR vorhanden ist und für Halogen ausreicht. Es gibt aber tatsächlich Fahrzeuge wie mein 197er mit Xenon, der GAR KEINE LWR hat. Die Ausnahmegenehmigung (ab Werk) beruht darauf, dass dies sinngemäß aufgrund geringer Zuladung und sehr straffem Fahrwerk nicht notwendig ist, da sich die Fahrzeugneigung quasi aufgrund der geringen Kofferraumbeladung und fehlenden Rücksitzen nicht wesentlich ändert.
....
VG
CJ Jürgen
Da herrscht etwas Durcheinander:

Fuer R129 mit deutscher EZ gilt:
R129 mit H4 und OHNE ADS haben eine manuelle LWR. Hier benoetigen Re-Importe ohne manuelle LWR ab EZ 1991 eine Ausnahmegenehmigung.
R129 mit H4 und ADS haben KEINE manuelle LWR sondern eine automatische LWR (ueber das ADS); das weiss allerdings kaum jemand.
R129 mit Original-Xenon haben ab Werk eine automatische LWR; das ist Vorschrift und das wissen die Pruefer in der Regel.

Ich hatte bisher durchaus gute Kontakte zum TUEV Sued, das wird leider durch externe Vorgaben und das staendige Wechseln der Pruefer (eben um Schmuh zu unterbinden) immer schwieriger. Versuche mal beim TUEV Sued anzurufen; es ist quasi sinnlos, da die Anrufe immer ueber ein Call-Center gehen. Die Damen und Herren dort sind in der Regel voellig inkompetent, wenn es um Detailfragen geht. Und Anforderungen von Rueckrufen oder emails wandern offenbar und in aller Regel in die grosse Rundablage...

Ich kann leider den Pruefstellenleiter bzw. den Oldtimer-Eggschberten dort nicht andauernd mit Details loechern; die sind immer Fallback, wenn es mal wieder hakt oder wenn man ein Kundenfahrzeug in die Grube versenkt...

aNDi
Zuletzt geändert von ndaustue am 10. Feb 2025, 10:26, insgesamt 1-mal geändert.
ndaustue
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MS-OS hat geschrieben: 10. Feb 2025, 10:08

Moin, natürlich ist es deine Entscheidung, aber wenn auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bestanden wird, würde ich es machen lassen. ...

Peter
Wozu soll ich eine Ausnahmegenehmigung fuer eine (angeblich) fehlende LWR eintragen, wenn sie vorhanden, aber aus Unkenntnis nicht erkannt wird?

Ich werd das dann vor Ort angehen; muss halt Zeit einplanen und ggfs. (mal wieder) diskutieren.

aNDi
Raggna
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Moin,
Du brauchst keine Ausnahmegenehmigung, ganz richtig.
Laß Dein Prüfer nur in der ABE (da kann er zugreifen) nur nachlesen!
- sofern er dessen mächtig ist!
Gruß
Th
MS-OS
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ndaustue hat geschrieben: 10. Feb 2025, 10:23
MS-OS hat geschrieben: 10. Feb 2025, 10:08

Moin, natürlich ist es deine Entscheidung, aber wenn auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung bestanden wird, würde ich es machen lassen. ...

Peter
Wozu soll ich eine Ausnahmegenehmigung fuer eine (angeblich) fehlende LWR eintragen, wenn sie vorhanden, aber aus Unkenntnis nicht erkannt wird?

Ich werd das dann vor Ort angehen; muss halt Zeit einplanen und ggfs. (mal wieder) diskutieren.

aNDi

....um dir Ruhe und damit Lebensqualität zu erkaufen.......das schrub ich ja.....

Du hast ja nun nicht nur die Rangelei wegen der LWR, sondern die Behörde bzw. der Zwockel dort muss dir gegenüber einen Fehler eingestehen. Viel Spass, wenn du mal wieder dort vorfährst, da wundert es mich nicht, wenn die sogar fehlendes Wischwasser beanstanden. Vielleicht haben die dich dort schon jetzt nicht sonderlich lieb.....

Ich hatte/habe regelmässig mit Baubehörden zu tun, da ist es ähnlich. Die Auflagen erfüllen, die viel zu hohen Verwaltungsgebühren zahlen, im Gegenzug die Abnahme bekommen und fröhlich sein. Ändern wird sich das "System" nicht, dafür sitzen die Jungs dort am längeren Hebel und können einem mächtig das Leben schwer machen.
ndaustue
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Puh, man soll extra zahlen, um Behoerdenwillkuer oder -inkompetenz entgegen zu wirken? Das grenzt schon an Bananenrepublik.

Ich regel das irgendwie; aber ungerechtfertigte Sondergebuehren oder falsche Eintragungen lasse ich in keinem Fall zu.
Wenn mir jemand quer kommt, habe ich ganz andere Mittel, mich dagegen zu wehren. Das will sicher keiner.

Hilfreich ist der Hinweis Raggna´s auf die ABE F142, das ist abgespeichert. Auch StVZo §52, Abs. 1 ist fuer die Vollabnahme parat. Im Maerz geht´s weiter.

aNDi
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gr1nd
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Mein Tipp: Nicht im Vorfeld alles schwarz malen sondern einfach hin fahren. Du hast eine (A)LWR und daher wird er zu 99.9% hier nichts bemängeln.
Ich habe bei meinem 107er, der vom Vorbesitzer auf EU umgerüstet wurde, durch Zufall festgestellt, dass der rechte Scheinwerfer eine RHD Streuscheibe (zum Glück nur die und nicht der komplette Scheinwerfer) verbaut hatte. In all den Jahren haben das verschiedenste TÜV Prüfer nicht bemerkt. Nach den Schilderungen hier merke ich aber, was für ein Glück ich hier offenbar habe: Egal ob mit 201, 107 oder 129... jeder Prüfer freute sich bisher über das Auto und es gab immer sehr nette Gespräche. Egal ob TÜV oder Dekra.
Viele Grüße,
Michael
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Grüni
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Nur mal nebenbei gefragt:
Ist es nicht so das bei einem ADS gar keine LWR verbaut ist, da das Auto über die Sensoren der Achsen eh auf Niveau gehalten wird?
Somit ist eine Ausnahmegenemigung doch eh hinfällig.
Meiner hat auch ADS und hatte keine LWR.
Ich hab mir dann einen Kabelbaum und Steuergerät gekauft und verbaut.
Dann Xenonscheinwerfer gekauft und nie dazu gekommen sie zu verbauen.

Auf einer Ausfahrt dann einen SL mit ADS UND Xenon gesehen der keine LWr hatte. Und das war original.

Gruß Ronny
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gr1nd
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Ja, genau so ist es bzw. er hat schon eine LWR durch das ADS, nämlich eine ALWR. Daher wundere ich mich auch, dass sich der TE hier Gedanken über etwas macht, was überhaupt kein Problem ist.
Viele Grüße,
Michael
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Grüni
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Ja eben nicht. Durch das ADS hat man eben keine LWR weil man sie nicht braucht.
Die ALWR haben Fahrzeuge mit Xenon und Standardfahrwerk.
Ohne ADS und mit H4 waren es Fahrzeuge mit Drehrädchen.
Glaub ich.

Wie es dann bei Mopf2 (hier nicht der Fall)war weiß ich nicht
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MS-OS
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Wenn das doch alles so eindeutig ist, wie einige es hier nachvollziehbar darlegen, verstehe ich nicht, wo ein Problem sein soll.

Wenn man mit den Tüv-Leuten das nicht erörtern kann und zu keiner Lösung kommt, würde ich eine andere Tüv-Stelle aufsuchen und es dort versuchen. Erst wenn das alles keinen Erfolg bringt, würde ich so verfahren, wie oben geschrieben.....

Gruss
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gr1nd
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Grüni hat geschrieben: 11. Feb 2025, 12:09 Ja eben nicht. Durch das ADS hat man eben keine LWR weil man sie nicht braucht.
Die ALWR haben Fahrzeuge mit Xenon und Standardfahrwerk.
Im Endeffekt ist es eine Frage des Blickwinkels. Bei Variante 1 macht das Fahrwerk automatisch die Leuchtweitenregulierung in dem es das Niveau hält. Bei Variante 2 macht es der Scheinwerfer automatisch indem er die Linse hoch oder runter fährt.
Ich bezeichne es daher in beiden Fällen als automatische Leuchtweitenregulierung.
Aber Fakt ist doch, dass der TE hier sicher kein Problem bei der Abnahme haben wird, da "works as designed".

@TE: Falls du noch was in der Hand haben willst, kannst du dir das ausdrucken:
https://oudemercedesbrochures.nl/R129_V ... duits.html

Hier steht auch nochmal explizit beim ADS "Scheinwerfereinstellung bleibt immer gleich".
Viele Grüße,
Michael
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Grüni
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Falls sich der TE entscheiden sollte die LWR nachzurüsten. (Hier im Falle ein Mopf1)
:selbstmord:

Voi Spass:
viewtopic.php?t=23253
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ndaustue
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Ich glaub, das Thema ist zerfahren.

Mir ging es nur darum, zu wissen, ob bei einem 1992er H4-VorMopf mit ADS und deutscher EZ irgendein Hinweis zum Thema LWR in den Papieren steht.

Mich macht der Hinweis auf die (moegliche) Ausnahmegenehmigung fuer eine fehlende LWR im offiziellen TUEV-Datenblatt, welches als Grundlage fuer die Erstellung der Vollabnahme- und damit Zulassungsunterlagen dient, stutzig. Und meine Erfahrung mit solchen Zetteln ist leider, dass man stur alles befolgt, was dort steht; ohne Nachzudenken. Diskussionen dazu sind immer muehsam. Meist, weil die Verantwortlichen diese speziellen Sachen nicht (mehr) kennen.
Wie die LWR bei ADS funktioniert, ist voellig zweitrangig. Im Teilekatalog gibt es die SW explizit fuer ´Linksverkehr und Niveauregulierung´.

Ich muss mir mal anschauen, ob das ADS eine LWR im SW ansteuert oder die Niveauregulierung dafuer sorgt, dass die SW gar keine LWR benoetigen. Ich meine mich aber daran zu erinnern, dass die SW ein etwa korrektes Lichtbild hatten, als ich den SL aus seinem langjaehrigen Quartier nach Hause gefahren habe. Bei dieser Fahrt war das ADS vorne noch defekt, der Benz war vorne abgesackt und wurde nur behelfsweise vor einem Daempfer-Aufschlag geschuetzt. Als das ADS dann wieder funktionierte, war der Benz vorne locker 4 cm hoeher und die SW-Einstellung schien immer noch ok zu sein. Da kann ich mich aber auch taeuschen....

Egal, ich krieg das schon hin.
Der Tip mit dem Prospekt ist gut; mir liegt das im Original vor. Genau, wie alle Unterlagen und Prospekte zur Bestellung inkl. Zollpapiere und CD-Schild von 1992.

aNDi
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Moin,

kurzes update, welches meine Bedenken bestaetigt:

Heute frueh im Stau den Termin fuer das volle Programm (HU/AU, Oldtimerabnahme, Vollgutachten) vereinbart und letzte Detailfragen angesprochen.

´Jaaaaa, da muessen wir bestimmt auch eine Ausnahmegenehmigung fuer die fehlende LWR erstellen´.
-> Nein, der SL hat ADS, da gibt es keine separate LWR.
´Das kann nicht sein, wenn der keine LWR hat, ist es ein Importfahrzeug; die LWR ist in D Vorschrift´
-> Nein, eine separate LWR war auch bei deutschen Fahrzeugen mit ADS nicht vorhanden. Ist ein deutsches Fahrzeug mit Zusatzausstattung Frankreich
´Das habe ich ja noch nie gehoert, die LWR ist Vorschrift.
-> Nein, siehe ABE F142...
´Fuer das Fahrzeug gab es doch in D noch keine Betriebserlaubnis´
-> Nein fuer DIESES Fahrzeug nicht, aber fuer baugleiche......
´Da muss ich mich mal erkundigen; das klaeren wir dann vor Ort´

Die Abnahme wird ein Kollege machen, bin gespannt, wie das ablaeuft....

aNDi
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Ich hatte ja in viewtopic.php?p=273470#p273470 etwas verlinkt, was dir bei deiner Argumentation helfen könnte. Alternativ kannst du ja noch Ziegelsteine für den Kofferraum mitnehmen, damit er das direkt testen kann, falls er der Mercedes Beschreibung nicht glaubt.

Aber mal ne Frage: Du schreibst du hättest das "im Stau" angesprochen. Das heißt du warst gar nicht vor Ort sondern hast bei der Terminabsprache von dir aus das Thema angesprochen?
Viele Grüße,
Michael
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