Da herrscht etwas Durcheinander:CJ hat geschrieben: 10. Feb 2025, 09:38 Ich würde das sehr entspannt sehen. Wie oben schon erwähnt, sind solche Eintragungen nicht üblich, weil Serie und Gesetzeskonform, da eine manuelle LWR vorhanden ist und für Halogen ausreicht. Es gibt aber tatsächlich Fahrzeuge wie mein 197er mit Xenon, der GAR KEINE LWR hat. Die Ausnahmegenehmigung (ab Werk) beruht darauf, dass dies sinngemäß aufgrund geringer Zuladung und sehr straffem Fahrwerk nicht notwendig ist, da sich die Fahrzeugneigung quasi aufgrund der geringen Kofferraumbeladung und fehlenden Rücksitzen nicht wesentlich ändert.
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VG
CJ Jürgen
Fuer R129 mit deutscher EZ gilt:
R129 mit H4 und OHNE ADS haben eine manuelle LWR. Hier benoetigen Re-Importe ohne manuelle LWR ab EZ 1991 eine Ausnahmegenehmigung.
R129 mit H4 und ADS haben KEINE manuelle LWR sondern eine automatische LWR (ueber das ADS); das weiss allerdings kaum jemand.
R129 mit Original-Xenon haben ab Werk eine automatische LWR; das ist Vorschrift und das wissen die Pruefer in der Regel.
Ich hatte bisher durchaus gute Kontakte zum TUEV Sued, das wird leider durch externe Vorgaben und das staendige Wechseln der Pruefer (eben um Schmuh zu unterbinden) immer schwieriger. Versuche mal beim TUEV Sued anzurufen; es ist quasi sinnlos, da die Anrufe immer ueber ein Call-Center gehen. Die Damen und Herren dort sind in der Regel voellig inkompetent, wenn es um Detailfragen geht. Und Anforderungen von Rueckrufen oder emails wandern offenbar und in aller Regel in die grosse Rundablage...
Ich kann leider den Pruefstellenleiter bzw. den Oldtimer-Eggschberten dort nicht andauernd mit Details loechern; die sind immer Fallback, wenn es mal wieder hakt oder wenn man ein Kundenfahrzeug in die Grube versenkt...
aNDi